Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AIPRACT Florian Bartl e.U., Unternehmensberatung
Grillenbergsiedlung 2/2/13, 3451 Michelhausen, office@aipract.at
Stand: 07. Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von AIPRACT Florian Bartl e.U. (nachfolgend "Auftragnehmer") im Bereich Beratung, Schulung, Umsetzung, Wartung und Support für die Nutzung von KI- und IT-Systemen, sowie für damit verwandte Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Annahme eines Angebots kann auch konkludent durch Erbringung der Leistung erfolgen.
Kostenlose und kostenpflichtige Leistungen: Das erste Orientierungsgespräch (max. 30 Minuten) ist kostenfrei. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Neukunden und steht Neukunden einmalig zur Verfügung.
Alle darüber hinausgehenden fachlichen Beratungsleistungen – auch telefonisch oder per E-Mail – sind kostenpflichtig und werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet:
- Leistungen mit aktivem Stundenbudget werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.
- Für Leistungen ohne Stundenbudget beträgt die Mindestverrechnung 1 Stunde pro Termin. Danach erfolgt die Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten.
Der Auftragnehmer weist vor Beginn kostenpflichtiger Beratungsleistungen auf die Kostenpflichtigkeit hin.
Bei Schulungen und Seminaren erfolgt die Anmeldung verbindlich durch:
- Online-Anmeldung über die Website
- Schriftliche Anmeldung per E-Mail
- Telefonische oder persönliche Anmeldung mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung
3. Leistungsumfang
3.1 Beratungsleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz und verwandten IT-Themen. Die Beratung basiert auf der fachlichen Expertise und langjährigen IT-Erfahrung des Auftragnehmers. Die Beratung stellt keine Erfolgsgarantie dar. Investitions- und Handlungsentscheidungen liegen allein beim Auftraggeber.
3.2 Schulungen und Workshops
Der Auftragnehmer bietet Schulungen und Workshops in verschiedenen Formaten an (z.B. online, vor Ort, als offene oder geschlossene Veranstaltungen).
Der Auftragnehmer behält sich vor, Schulungstermine bei zu geringer Teilnehmerzahl (unter 4 Personen) abzusagen, zu verschieben oder alternative Durchführungsmöglichkeiten anzubieten. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle einer Nichtdurchführung vollständig rückerstattet.
Schulungsräume und technische Ausstattung können nach Vereinbarung gestellt werden. Die jeweiligen Konditionen werden im Angebot ausgewiesen.
Qualifikations- und Leistungsüberprüfungen (z.B. Zertifizierungsprüfungen) unterliegen der jeweils zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung.
Die in Angeboten und Leistungsbeschreibungen angegebene Schulungsdauer beinhaltet auch angemessene Pausen. Online-Formate können im Vergleich zu Präsenzformaten zusätzliche Pausen aus didaktischen Gründen erfordern.
3.3 Umsetzungsprojekte
Der Auftragnehmer bietet Umsetzungsleistungen für KI-Lösungen an.
Bei Umsetzungsprojekte die für die alleinige Durchführung durch den Auftragnehmer zu aufwändig sind, behält sich der Auftragnehmer vor, qualifizierte Partnerunternehmen in die Umsetzung einzubinden. Auf Wunsch vermittelt der Auftragnehmer auch Partnerunternehmen und steht als Technologieberater und Projektleiter zur Verfügung.
3.4 Wartung & Support
KI-Wartungs- und Supportleistungen werden auf Basis separater Wartungsverträge erbracht. Die Konditionen, Service Level Agreements (SLAs) und Kündigungsfristen sind in den jeweiligen Wartungsverträgen geregelt.
3.5 Haftungsausschluß
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen niemals Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder medizinische Beratung dar. Bei entsprechenden Fragestellungen wird ausdrücklich empfohlen, entsprechende qualifizierte Berater der jeweiligen Fachrichtung zu konsultieren.
Das Feld der künstlichen Intelligenz entwickelt sich rasant weiter, und der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Aktualität oder Vollständigkeit von vermittelten Inhalten - insbesondere in Schulungen und Beratungen. Die Anwendung der vermittelten Inhalte erfolgt in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus der Anwendung von vermittelten Inhalten entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR).
Preisangaben für Privatkunden: Preise werden inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (20%) ausgewiesen.
Preisangaben für Unternehmenskunden: Preise werden netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Zur besseren Übersicht kann der Bruttopreis (inkl. USt.) zusätzlich angeführt werden.
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Für laufende Verträge gelten die vereinbarten Preise bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zur nächsten Verlängerung.
4.2 Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen für Unternehmen (B2B):
- Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum
- Zwischenrechnungen: Bei Aufträgen, für deren Durchführung ein Zeitraum von 8 Kalenderwochen oder mehr vereinbart ist, legt Auftragnehmer jeweils zum Monatsanfang eine monatliche Zwischenrechnungen. Der Rechnungsbetrag einer Zwischenrechnung entspricht der anteiligen Auftragsdurchführung im Abrechnungszeitraum.
- Anzahlungen: Bei einem Auftragsvolumen ab EUR 10.000,- sowie bei Aufträgen, für die ein Durchführungsbeginn ab 12 Kalenderwochen oder mehr nach dem Datum der Auftragserteilung vereinbart wurde, verlangt der Auftragnehmer eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises. Im Falle einer späteren Stornierung des Auftrags wird die Anzahlung abzüglich etwaiger Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Auftraggebers rückerstattet.
- Projekte mit Stundenbudget: Das vereinbarte Stundenbudget ist vorab zu erwerben und zu bezahlen. Die verbrauchten Stunden werden monatlich vom erworbenen Stundenbudget abgebucht und dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten. Nicht verbrauchtes Stundenbudget bleibt bei aktiver Geschäftsbeziehung (mindestens ein Auftrag pro Jahr) für Folgeprojekte erhalten. Anderenfalls bleibt nicht verbrauchtes Stundenbudget für 24 Monate ab Kaufdatum für Folgeprojekte erhalten.
- Projekte ohne Stundenbudget (Fixpreis oder aufwandsabhängiger Preis): Abbrechnung gemäß den hier beschriebenen Konditionen und etwaigen individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
- Wartungsleistungen: Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Bei monatlicher Abrechnung: Fälligkeit jeweils zum Monatsersten. Bei jährlicher Abrechnung: Fälligkeit zu Vertragsbeginn bzw. zum Verlängerungsdatum.
- Fahrtspesen und Reisekosten: Bei Anreise zum Standort des Auftraggebers oder zu einem anderen vom Auftraggeber gewählten Ort werden Fahrtspesen in Höhe von €0,50/km (exkl. USt.) verrechnet. Die Verrechnung sonstiger Reise- bzw. Übernachtungskosten wird jeweils individuell vereinbart.
Zahlungsbedingungen für Privatpersonen (B2C):
- Leistungen für Privatpersonen erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung. Bei Schulungen ist die Rechnung jedenfalls vor Schulungsbeginn zu begleichen.
4.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen wie folgt berechnet:
- 1. Mahnung: 7 Tage nach Fälligkeit, keine Gebühr
- 2. Mahnung: 14 Tage nach Fälligkeit, 10 EUR Mahngebühr
- 3. Mahnung: 28 Tage nach Fälligkeit, 15 EUR Mahngebühr + Verzugszinsen. Für Unternehmer gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Gegenüber Verbrauchern (Privatpersonen, B2C) betragen die Verzugszinsen 4 % p.a.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
5. Stornierung und Rücktritt
5.1 Stornierung durch den Auftraggeber - Schulungen und Workshops
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn: Kostenlos
- 3-4 Wochen vor Schulungsbeginn: 25% der Teilnahmegebühr
- 2-3 Wochen vor Schulungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
- 1-2 Wochen vor Schulungsbeginn: 75% der Teilnahmegebühr
- Weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
Das Entsenden eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich und kostenfrei.
Umbuchung auf einen anderen Termin:
- Bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn: Kostenlos
- Ab 4 Wochen bis Schulungsbeginn: 20 EUR (inkl. MwSt.) Bearbeitungsgebühr
- Nach Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen: Keine Umbuchung möglich
Schulungsaufträge mit mehreren Terminen:
Bei Schulungsaufträgen, die mehrere Schulungstermine umfassen, gilt der Beginn des ersten Termins als "Schulungsbeginn" in Bezug auf die Storno- und Umbuchungsfristen für alle Termine des gesamten Schulungsauftrags.
5.2 Stornierung durch den Auftraggeber - Beratungstermine
Bei Stornierung von Beratungsterminen gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 3 Werktage vor Termin: Kostenlos
- 1-2 Werktage vor Termin: 50% des vereinbarten Honorars
- Unter 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars
Umbuchung: Eine kostenlose Umbuchung ist einmalig pro Auftrag möglich. Jede weitere Umbuchung wird mit 20 EUR (inkl. MwSt.) Bearbeitungsgebühr berechnet.
5.3 Kündigung von Umsetzungsprojekten
Ordentliche Kündigung:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Beginn der technischen Umsetzung (d.h. nach abgeschlossener Konzeptionsphase) mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Während der technischen Umsetzung ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ende eines definierten Projektmeilensteins mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Falls keine Projektmeilensteine definiert wurden, ist die Kündigung nur zum Ende eines in sich logisch geschlossenen Projektteils mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Außerordentliche Kündigung:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Vor einer Kündigung ist der anderen Partei eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen (mindestens 7 Tage).
Vergütung bei vorzeitiger Beendigung:
Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach Aufwand vergütet (Stundensatz gemäß Projektvereinbarung). Bereits bezahlte Pauschalen werden mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Ein Überschuss wird zurückerstattet, ein Fehlbetrag ist nachzuzahlen.
Übergabe bei vorzeitiger Beendigung:
Der Auftragnehmer übergibt den Projektzwischenstand (Dokumentation, Code, Konfigurationen) in dem zum Beendigungszeitpunkt vorhandenen Zustand. Es besteht keine Gewährleistung für unfertige Teilleistungen.
Einvernehmliche Aufhebung:
Die Parteien können den Vertrag jederzeit einvernehmlich aufheben. Die Konditionen werden individuell vereinbart.
5.4 Kündigung von Beratungsprojekten
Ordentliche Kündigung:
Bei Beratungsleistungen auf Stundenbasis kann der Auftraggeber jederzeit mit einer Frist von 7 Werktagen ordentlich kündigen.
Bei Beratungsprojekten mit vereinbarter Gesamtleistung ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Außerordentliche Kündigung:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Vor einer Kündigung ist der anderen Partei eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen (mindestens 7 Tage).
Vergütung bei vorzeitiger Beendigung:
Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach Aufwand vergütet (Stundensatz gemäß Projektvereinbarung). Bereits bezahlte Pauschalen werden mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Ein Überschuss wird zurückerstattet, ein Fehlbetrag ist nachzuzahlen.
Übergabe bei vorzeitiger Beendigung:
Der Auftragnehmer übergibt die bis zum Kündigungszeitpunkt erarbeiteten Zwischenergebnisse in dem zum Beendigungszeitpunkt vorhandenen Zustand. Es besteht keine Gewährleistung für unfertige Teilleistungen.
Einvernehmliche Aufhebung:
Die Parteien können den Vertrag jederzeit einvernehmlich aufheben. Die Konditionen werden individuell vereinbart.
5.5 Terminverschiebung und Absage durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Schulungstermine und andere vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit,
höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse) abzusagen oder zu verschieben.
Bei offenen Schulungen behält sich der Auftragnehmer vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (4 Personen)
bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Präsenztermine können bei geringer Teilnehmerzahl in ein Online-Format umgewandelt werden.
Informationspflicht:
Betroffene Teilnehmer bzw. Auftraggeber werden unverzüglich, bei Schulungen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin, per E-Mail informiert.
Rechte bei Schulungen für Verbraucher:
Bei Schulungen für Privatpersonen (B2C) hat der Verbraucher folgende Optionen:
a) Kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatztermin (falls vorhanden)
b) Kostenfreier Rücktritt mit vollständiger Erstattung
Rechte bei Unternehmensverträgen:
Bei Beratung, Umsetzung und Wartung (B2B) wird ein Ersatztermin angeboten. Bei Umsetzungsprojekten verlängert sich die Fertigstellungsfrist entsprechend. Bei Wartungsverträgen gelten die vereinbarten Reaktionszeiten.
Haftung:
Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch Terminverschiebungen entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verbraucherverträgen bleiben gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
5.6 Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
- Bei Schulungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
- Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände die Leistungserbringung unmöglich machen
Bei Rücktritt durch den Auftragnehmer werden bereits bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen vollständig rückerstattet. Für bereits erbrachte Teilleistungen erfolgt eine anteilige Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.7 Abbruch
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Schulungen und Beratungen aus technischen oder organisatorischen Gründen sowie aufgrund von Störungen abzubrechen.
Liegt die Ursache für den Abbruch (zumindest teilweise) in der Verantwortung des Auftraggebers (einschließlich seiner Mitarbeiter oder entsandter Teilnehmer), wird einmalig ein Ersatztermin vereinbart. Zusätzliche Aufwände, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, werden gemäß ihrem Zeitaufwand anteilig verrechnet. Falls der Ersatztermin ebenfalls abgebrochen werden muss, wobei die Ursache für den Abbruch neuerlich (zumindest teilweise) in der Verantwortung des Auftraggebers (einschließlich seiner Mitarbeiter oder entsandter Teilnehmer) liegt, gilt der Auftrag als erfüllt und wird vollständig verrechnet.
Liegt die Ursache für den Abbruch vollständig in der Verantwortung des Auftragnehmers, wird kostenfrei ein Ersatztermin vereinbart.
5.8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Ausübung des Widerrufsrechts:
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher den Auftragnehmer Florian Bartl mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Schulungen mit festem Termin:
Bei Online- und Präsenzschulungen mit einem festen Termin erlischt das Widerrufsrecht automatisch mit Beginn der Veranstaltung gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist stattfindet und unabhängig davon, ob der Verbraucher an der Veranstaltung teilnimmt.
Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist (sonstige Leistungen):
Hat der Verbraucher bei anderen Leistungen ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
beginnt, so hat der Verbraucher dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vollständig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung
erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein
Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Beratungs- und Umsetzungsprojekte
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen
- Zugang zu relevanten Systemen und Daten zu gewähren (sofern erforderlich)
- Ansprechpartner zu benennen und deren Verfügbarkeit sicherzustellen
- Projektentscheidungen in angemessener Zeit zu treffen
- Erforderliche Genehmigungen und Freigaben einzuholen
Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung von Fristen und zur Berechnung des entstandenen Mehraufwands.
6.2 Schulungen
Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber:
- Geeignete Schulungsräume
- Technische Ausstattung (sofern nicht anders vereinbart)
- Strom- und Internetanschluss
- Ggf. Getränke und Verpflegung für Teilnehmer
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
7.1 Schulungsunterlagen
Alle Schulungsunterlagen, Präsentationen und Materialien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Teilnehmer erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch und die interne Verwendung.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
7.2 Beratungsleistungen und Konzepte
Bei Beratungsleistungen erworbene Konzepte, Analysen und Empfehlungen dürfen vom Auftraggeber für die eigenen Geschäftszwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
7.3 Entwickelte KI-Systeme und Lösungen
Bei Umsetzungsprojekten erhält der Auftraggeber die vollständigen Nutzungsrechte an den speziell für ihn entwickelten KI-Lösungen. Generische Komponenten, Tools und Methoden bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.2 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Bei Projekten, die eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erfordern, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
9. Haftung
9.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).
Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswerts bzw. bei wiederkehrenden Leistungen auf das 12-fache der monatlichen Vergütung.
9.2 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Schäden durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers
- Schäden durch nicht autorisierte Nutzung von Zugangsdaten oder Systemen
- Mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden
- Schäden durch Fehlinterpretation oder fehlerhafte Umsetzung von Beratungsempfehlungen durch den Auftraggeber
- Schäden durch nachträgliche Änderungen an implementierten KI-Systemen durch Dritte
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht gegenüber Verbrauchern, soweit ihnen zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.3 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Erbringung seiner Leistungen nach dem Stand der Technik und seiner beruflichen Sorgfaltspflicht.
Bei Mängeln der Leistung hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Leistungserbringung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Referenzen und Testimonials
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
Die Nennung des Unternehmensnamens und der Branche in allgemeiner Form (z.B. „KMU aus dem Handel“) ist zulässig, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Veröffentlichung von Logos, Projektbeschreibungen, Ergebnissen oder Testimonials erfolgt ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
11. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet.
12. Änderungen der AGB
Diese Klausel gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten jeweils die bei Vertragsabschluss gültigen AGB.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
Bei Widerspruch ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.
Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Gegenüber Verbrauchern gelten jeweils die bei Vertragsabschluss gültigen AGB.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
13.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig:
- Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
13.4 Alternative Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kontakt für Fragen zu den AGB:
Florian Bartl
E-Mail: office@aipract.at
Telefon: +43 681 10 22 77 63