Prüfungsordnung für KI-Schulungen
Veranstalter: AIPRACT Florian Bartl e.U.
Gültig ab: 07.04.2026
Version: 1.1
1. Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Abschlussprüfungen im Rahmen von KI-Schulungen, die vom Veranstalter für Unternehmen ("Inhouse-Schulungen" im Präsenz- sowie Online-Format) durchgeführt werden. Sie regelt Ablauf, Bewertung, Wiederholung und die Ausstellung von Nachweisen.
2. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen ist, wer an der zugehörigen Schulung mit einer Anwesenheitsquote von mindestens 66 % teilgenommen hat. Die Anwesenheit wird vom Veranstalter dokumentiert. Bei Unterschreiten der Mindestquote ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich; es wird eine Teilnahmebestätigung für die besuchten Schulungseinheiten ausgestellt.
3. Prüfungsformat
Die Prüfung wird als Multiple-Choice-Test durchgeführt und über ein Online-Tool absolviert. Hierfür ist ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop oder Tablet) erforderlich.
- Anzahl der Fragen: 20
- Bearbeitungszeit: 20 Minuten
- Sprache: Deutsch
Die Prüfung ist selbstständig und ohne Hilfsmittel zu absolvieren. Nicht erlaubt sind insbesondere: Kursunterlagen, eigene Aufzeichnungen, KI-Tools, Suchmaschinen sowie die Kommunikation mit anderen Personen während der Prüfung.
Falls die Prüfung nicht im Präsenzformat, sondern im Rahmen einer Online-Veranstaltung durchgeführt wird, sind die Teilnehmer verpflichtet, die Prüfung mit eingeschalteter Kamera zu absolvieren.
4. Bewertung und Bestehensgrenze
Jede Frage wird gleich gewichtet. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Anzahl der richtig beantworteten Fragen.
- Bestanden: 65 % oder mehr der Fragen richtig beantwortet (entspricht mindestens 13 von 20 Fragen)
- Nicht bestanden: weniger als 65 % richtig beantwortet
5. Ergebnismitteilung
Die Teilnehmenden erhalten - sofern technisch und organisatorisch möglich - unmittelbar nach Abschluss der Prüfung ihr persönliches Ergebnis in Form des erreichten Prozentsatzes (z. B. „75 % richtig beantwortet"). Falls eine unmittelbare Bekanntgabe nicht erfolgen kann, erhalten die Teilnehmenden ihr persönliches Ergebnis innerhalb von 2 Arbeitstagen per E-Mail.
Das Auftragsunternehmen erhält ausschließlich die Information, ob die jeweilige Person bestanden oder nicht bestanden hat. Eine Weitergabe des jeweils erreichten Prozentsatzes an das Unternehmen erfolgt nicht.
6. Nachweise
- Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat mit ihrem Namen, der Kursbezeichnung sowie dem Prüfungsdatum. Das Zertifikat ist ein privatwirtschaftlicher Kompetenznachweis.
- Bei Nichtbestehen oder Nichtantritt wird nur eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, die die Kursteilnahme dokumentiert, jedoch kein bestandenes Ergebnis ausweist.
7. Wiederholungsprüfung
Bei Nichtbestehen ist zweimalig eine Wiederholungsprüfung möglich. Zwischen jedem Prüfungsversuch und der darauffolgenden Wiederholungsprüfung müssen mindestens 7 Tage liegen. Eine etwaige Prüfungsgebühr ist für jede Wiederholungsprüfung neuerlich zu entrichten.
Jede Wiederholungsprüfung wird unter denselben Bedingungen wie die Erstprüfung durchgeführt. Darüber hinausgehende Wiederholungsversuche sind nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. technische Störung, schwere Erkrankung) entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen.
8. Einspruchsverfahren
Einwände gegen die Beurteilung können innerhalb von 14 Tagen nach Ergebnismitteilung schriftlich beim Veranstalter eingebracht werden (E-Mail an: office@aipract.at). Der Veranstalter prüft den Einwand und teilt die Entscheidung binnen 14 Tagen mit. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig. Ein darüber hinausgehender Rechtsanspruch auf eine bestimmte Beurteilung besteht nicht.
9. Datenschutz
Im Rahmen der Prüfung werden folgende personenbezogene Daten erhoben: Name, E-Mailadresse des Teilnehmenden, Prüfungsergebnis und Prüfungsdatum.
Diese Daten werden ausschließlich zur Ausstellung des Zertifikats bzw. der Teilnahmebestätigung sowie zur internen Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der unter Punkt 5 geregelten Ergebnismitteilung an das Auftragsunternehmen.
Die Daten werden für die Dauer von 3 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Anfragen sind zu richten an: office@aipract.at.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Qualitätssicherung).
10. Technische Störungen
Bei technischen Problemen während der Prüfung ist umgehend der Veranstalter zu kontaktieren. Der Veranstalter entscheidet im Einzelfall, ob und unter welchen Bedingungen die Prüfung wiederholt werden kann. Eine automatische Wertung einer unvollständig abgeschlossenen Prüfung erfolgt nicht.
11. Änderungen dieser Prüfungsordnung
Der Veranstalter behält sich vor, diese Prüfungsordnung bei Bedarf anzupassen. Es gilt die zum Prüfungszeitpunkt gültige Fassung.